Anfrage zu Personen mit abgelehntem Asylantrag in Hildesheim
vom 25. Januar 2017
Die millionenfache Zuwanderung der letzten Jahre wird unsere Städte und Gemeinden erheblich belasten. Derzeit wird Hildesheim noch durch Zahlungen des Landes und des Kreises umfangreich entlastet: Das Land zahlt 10.000 € pro Person und der Kreis 80% der verbleibenden Restkosten.
Diese Regelung wird die kommunale Belastung aber nicht dauerhaft so gering halten. Die Folgekosten durch zusätzliche Sozialwohnungen, intensive Integrationsaufwendungen, Betreuung, Familiennachzug und Aufwände für Kitas und Schulen werden den Einspardruck unserer Stadt noch weiter verschärfen, der durch den Zukunftsvertrag ohnehin schon schmerzhaft ist.
Wir als Stadt müssen unsere begrenzten Ressourcen auf die Menschen fokussieren, die tatsächlich von Krieg und Folter bedroht waren. Es sind die Menschen, denen das BAMF das Bleiberecht auf Basis des Flüchtlingsstatus, des subsidiären Schutzes und des Abschiebungsverbots erteilt.
Bei den verbleibenden Asyl-Antragstellern kann das BAMF nach Prüfung keine Kriegs- oder Folterbedrohung erkennen, so dass das Bleiberecht abgelehnt wird. Das Bundesinnenministerium hat ermittelt, dass sich Anfang 2015 über 600.000 Personen in der Bundesrepublik aufgehalten haben, für die diese BAMF-Entscheidung gilt. Durch den gestiegenen Zuzug seit Mitte 2015 ist diese Zahl noch deutlich angestiegen. (siehe angehängte Grafik). Dies wird anteilig auch Hildesheim betreffen.
Diese Personen nutzen dieselben Ressourcen, die unsere Gesellschaft für die Versorgung von Verfolgten bereithält. Die konsequente Rückführung in die Heimatländer macht Mittel frei für die wirklich Verfolgten.
Die Rückführung ist Ländersache, aber die Kommune muss hier im Eigeninteresse aktiv unterstützen.
Hierfür ist aber eine Bestandsaufnahme notwendig. Wir bitten die Verwaltung um folgende Auskünfte:
1. Wie viele abgelehnte Asylbewerber halten sich im Stadtgebiet Hildesheim insgesamt auf?
2. Aufteilung dahingehend, wie lange der Ablehnungsbescheid zurückliegt: - Länger als 2 Jahre - Zwischen 1 und 2 Jahren - Zwischen 7 und 12 Monaten
3. Wie viele Personen sind darunter, die von den Sicherheitsbehörden als Gefährder eingestuft werden?
4. Bei wie vielen Personen gab es bisher mindestens 1 Abschiebungsversuch? Woran ist dieser gescheitert?
4. In welchen Wohnformen sind diese Personen untergebracht?
5. Wie wird deren Lebensunterhalt finanziert?